Trecker: Klasse T
Mindestalter:
16 / 18 Jahre ¹ ²
Maschinen:
- Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h,
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von max. 40 km/h,
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.
Besonderheiten:
- Kein Vorbesitz erforderlich
- 1) 16 Jahre für bbH bis 40 km/h
- 2) 18 Jahre für bbH über 40 bis 60 km/h
Eingeschlossene Klassen:
L / AM
Folgendes benötigst Du für die Anmeldung:
- Passbild
- Sehtest
- Erste Hilfe Kurs
Theorieunterricht:
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 6 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxisunterricht:
- Grundausbildung