Trecker: Klasse L
Mindestalter:
16 Jahre
Maschinen:
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhängern.
Eingeschlossene Klassen:
Keine
Folgendes benötigst Du für die Anmeldung:
- Passbild
- Sehtest
- Erste Hilfe Kurs
Theorieunterricht:
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxisunterricht:
Keine praktische Ausbildung erforderlich.