Trecker: Klasse L

Mindestalter:

16 Jahre

Maschinen:

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhängern.

Eingeschlossene Klassen:

Keine

Folgendes benötigst Du für die Anmeldung:

  1. Passbild
  2. Sehtest
  3. Erste Hilfe Kurs

Theorieunterricht:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxisunterricht:

    Keine praktische Ausbildung erforderlich.