LKW: Klasse CE
Mindestalter:
21 / 18 Jahre ¹
Kraftfahrzeuge:
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.
Besonderheiten:
- Vorbesitz Führerschein der Klasse B.
- Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Wird die Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse mehr gefahren werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.
- 1) 18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.
Eingeschlossene Klassen:
BE / C1E / T / DE (Bei Klasse D)
Folgendes benötigst Du für die Anmeldung:
- Biometrisches Passbild
- Augenärztliche Untersuchung
- Ärztliche Untersuchung
- Erste Hilfe Kurs
Theorieunterricht:
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxisunterricht:
- Grundausbildung
- 5 Stunden Überland
- 2 Stunden Autobahn
- 3 Stunden Überland (Solo)
- 1 Stunden Autobahn (Solo)
- 5 Stunden Überland (Zug)
- 2 Stunden Autobahn (Zug)
- 3 Stunden Nachtfahrt (Zug)