Motorrad: Klasse AM15

Mindestalter:

15 Jahre

Kraftfahrzeuge:

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:

  • Einer bbH von maximal 45 km/h
  • Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm³
  • Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
  • Andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen: Nutzleistung maximal 4 kW
  • Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg

Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:

  • Kleinkrafträder mit einer bbH von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind
  • Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht
  • (50 cm³, bbH 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind

Eingeschlossene Klassen:

Keine

Folgendes benötigst Du für die Anmeldung:

  1. Passbild
  2. Sehtest
  3. Erste Hilfe Kurs

Theorieunterricht:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxisunterricht:

  • Grundausbildung

 

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