Motorrad: Klasse AM15
Mindestalter:
15 Jahre
Kraftfahrzeuge:
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:
- Einer bbH von maximal 45 km/h
- Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm³
- Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
- Andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen: Nutzleistung maximal 4 kW
- Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg
Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:
- Kleinkrafträder mit einer bbH von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind
- Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht
- (50 cm³, bbH 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Eingeschlossene Klassen:
Keine
Folgendes benötigst Du für die Anmeldung:
- Passbild
- Sehtest
- Erste Hilfe Kurs
Theorieunterricht:
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxisunterricht:
- Grundausbildung