LKW: Klasse C
Mindestalter:
21 / 18 Jahre ¹ ²
Kraftfahrzeuge:
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.
Besonderheiten:
- Vorbesitz Führerschein der Klasse B
- Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Wird die Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse mehr gefahren werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.
- 1) 18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.
- 2) Seit 05/2014: Mindestalter 18 für Bewerber der Klasse C, die als Führer
- 1. von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten sowie Prüfungen auf der Straße unterzogen werden, und
- 2. von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.
Eingeschlossene Klassen:
C1
Folgendes benötigst Du für die Anmeldung:
- Biometrisches Passbild
- Augenärztliche Untersuchung
- Ärztliche Untersuchung
- Erste Hilfe Kurs
Theorieunterricht:
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 10 Doppelstunden Zusatzstoff
- Bei Vorbesitz von C1 oder D1:
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
- Bei Vorbesitz von D:
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxisunterricht:
- Grundausbildung
- 5 Stunden Überland
- 2 Stunden Autobahn
- 3 Stunden Nachtfahrt
- Bei Klasse C1 auf C:
- 3 Stunden Überland
- 1 Stunde Autobahn
- 1 Stunde Nachtfahrt