Motorrad: Klasse Mofa

Mindestalter:

15 Jahre

Kraftfahrzeuge:

  • Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
  • Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B) und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P und L2e-U) mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).

Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.

Eingeschlossene Klassen:

Kein

Folgendes benötigst Du für die Anmeldung:

  1. Passbild

Theorieunterricht:

  • 6 Doppelstunden Grundstoff

Praxisunterricht:

  • Grundausbildung 90 min.

 

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