Motorrad: Klasse Mofa
Mindestalter:
15 Jahre
Kraftfahrzeuge:
- Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
- Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B) und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P und L2e-U) mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.
Eingeschlossene Klassen:
Kein
Folgendes benötigst Du für die Anmeldung:
- Passbild
Theorieunterricht:
- 6 Doppelstunden Grundstoff
Praxisunterricht:
- Grundausbildung 90 min.