Motorrad: Klasse A
Mindestalter:
24 Jahre, 20 Jahre (nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2), 21 Jahre (für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A)
Kraftfahrzeuge:
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Besonderheiten bei Umstieg von A2 auf A:
- Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben
- Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben, allerdings muss die Fahrschule VOR der Prüfung den Prüfling testen, ob dieser alle Anforderungen für eine praktische Prüfung erfüllen kann. Das heißt, dass mindestens eine Doppelstunde gemacht werden muss!
- Beim Aufstieg mit weniger als 2 Jahre Vorbesitz von A2 sind Praxisstungen vorgeschrieben: 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nacht
Besonderheiten bei Umstieg von A1 auf A:
- Vorgeschriebene Praxiseinheiten (Mindestalter 24 Jahre): Grundausbildung, 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nacht
Eingeschlossene Klassen:
AM / A1 / A2
Folgendes benötigst Du für die Anmeldung:
- Passbild
- Sehtest
- Erste Hilfe Kurs
Theorieunterricht:
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxisunterricht:
- Grundausbildung
- 5 Stunden Überland
- 4 Stunden Autobahn
- 3 Stunden Nachtfahrt